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Nr. 53/2025
Liste der Aktionäre, die am 29. Oktober 2025 mindestens 5 % der Stimmrechte auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Apator SA halten

Der Vorstand der Apator SA teilt mit, dass die folgenden Aktionäre mindestens 5 % der Stimmrechte auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Apator SA, die am 29. Oktober 2025 stattfand, hielten:

  1. Tadeusz Sosgórnik zusammen mit der Tochtergesellschaft STELLA AMP Fundacja Rodzinna in Gründung, die gemeinsam auf dieser außerordentlichen Hauptversammlung 1.650.000 Aktien hielten, die zur Ausübung von 6.600.000 Stimmen berechtigten, was 23,15 % aller Stimmen auf dieser Versammlung und 12,08 % der Gesamtstimmenzahl entspricht,
  2. Mariusz Lewicki, der auf dieser Hauptversammlung 2.340.000 Aktien hielt, die zu 5.902.128 Stimmen berechtigten, was 20,70 % aller Stimmen auf dieser Versammlung und 10,80 % der Gesamtstimmenzahl entspricht,
  3. PTE Allianz Polska S.A. (Allianz Polska Otwarty Fundusz Emerytalny und Allianz Polska Dobrowolny Fundusz Emerytalny), die auf dieser außerordentlichen Hauptversammlung 4.545.864 Aktien hielt, die zu 4.545.864 Stimmen berechtigten, was 15,95 % aller Stimmen auf dieser Versammlung und 8,32 % der Gesamtstimmenzahl entspricht,
  4. Danuta Guzowska, die auf dieser außerordentlichen Hauptversammlung 1.509.311 Aktien hielt, die zu 4.362.953 Stimmen berechtigten, was 15,30 % aller Stimmen auf dieser Versammlung und 7,99 % der Gesamtstimmenzahl entspricht,
  5. Kazimierz Piotrowski, der auf dieser außerordentlichen Hauptversammlung 587.147 Aktien hielt, die zu 2.107.853 Stimmen berechtigten, was 7,39 % aller Stimmen auf dieser Versammlung und 3,86 % der Gesamtstimmenzahl entspricht.

Rechtsgrundlage: Art. 70 Abs. 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2005 über öffentliche Angebote und die Bedingungen für die Einführung von Finanzinstrumenten in ein organisiertes Handelssystem sowie über öffentliche Gesellschaften

Nr. 52/2025
Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft Apator SA vom 29. Oktober 2025

Der Vorstand der Apator SA übermittelt im Anhang den Wortlaut der Beschlüsse, die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Apator SA am 29. Oktober 2025 gefasst wurden.

Gleichzeitig teilt der Vorstand mit, dass:

  • die außerordentliche Hauptversammlung auf die Behandlung keines der Punkte der geplanten Tagesordnung verzichtet hat,
  • es keine Beschlussvorlagen gab, die zur Abstimmung gestellt, aber nicht angenommen wurden,
  • während der Sitzung der außerordentlichen Hauptversammlung wurde kein Widerspruch gegen die Beschlüsse, über die abgestimmt wurde, erhoben.

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 1 Nr. 6), 7), 8) und 9) der Verordnung des Finanzministers vom 6. Juni 2025 über laufende und periodische Informationen, die von Emittenten von Wertpapieren zu übermitteln sind, sowie über die Bedingungen für die Anerkennung von Informationen als gleichwertig, die nach den Rechtsvorschriften eines Nicht-Mitgliedstaats erforderlich sind.

Nr. 51/2025
Mitteilung über die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen Aktien

Der Vorstand der Apator S.A. („Emittent“) teilt mit, dass der Emittent im Rahmen der durch den Beschluss Nr. 36/VI/2025 der ordentlichen Hauptversammlung der Apator S.A. vom 25. Juni 2025 erteilten Ermächtigung in den Tagen vom 8. bis 17. Oktober 2025 während der Börsensitzungen auf dem Hauptmarkt der GPW folgende Aktien erworben hat:

  • am 8. Oktober 2025 3.142 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 21,98 PLN pro Aktie, in Transaktionen, die insgesamt 0,00962 % des Grundkapitals und 0,0058 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachen,
  • am 9. Oktober 2025 2.358 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 21,91 PLN pro Aktie, in Transaktionen, die insgesamt 0,00722 % des Grundkapitals und 0,0043 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachen,
  • am 13. Oktober 2025 1.966 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 22,00 PLN pro Aktie, in Transaktionen, die insgesamt 0,00602 % des Grundkapitals und 0,0036 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachen,
  • am 14. Oktober 2025 3.000 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 21,95 PLN pro Aktie, in Transaktionen, die insgesamt 0,00919 % des Grundkapitals und 0,0055 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachen,
  • am 15. Oktober 2025 2.993 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 21,84 PLN pro Aktie, in Transaktionen, die insgesamt 0,00917 % des Grundkapitals und 0,0055 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachen,
  • am 16. Oktober 2025 1.473 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 22,00 PLN pro Aktie, in Transaktionen, die insgesamt 0,00451 % des Grundkapitals und 0,0027 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachen,
  • am 17. Oktober 2025 1.235 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 21,97 PLN pro Aktie, wobei diese Transaktionen insgesamt 0,00378 % des Grundkapitals und 0,00226 % der Stimmrechte in der Hauptversammlung ausmachten.
  • Am 10. Oktober 2025 hat der Emittent keine Transaktionen getätigt.

Die Transaktionen wurden über Erste Securities Polska SA abgewickelt.

Durch den Abschluss der oben genannten Transaktionen erwarb der Emittent 16.167 eigene Aktien, die 0,04952 % des Grundkapitals ausmachen und zu 16.167 Stimmen in der Hauptversammlung der Gesellschaft berechtigen, was 0,0296 % der Gesamtzahl der Stimmen entspricht.

Insgesamt hat der Emittent seit Beginn des Rückkaufs 33.423 eigene Aktien erworben, die 0,10238 % des Grundkapitals ausmachen und zu 33.423 Stimmen in der Hauptversammlung der Gesellschaft berechtigen, was 0,06118 % der Gesamtzahl der Stimmen entspricht.

Im Anhang übermittelt der Emittent eine Aufstellung mit detaillierten Angaben zu den Transaktionen zum Erwerb eigener Aktien, die im Zeitraum vom 8. bis 17. Oktober 2025 getätigt wurden.

Detaillierte Rechtsgrundlage:

Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der technischen Regulierungsstandards für die Anwendungen bei Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen.

Nr. 50/2025
Entwürfe für Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Apator SA am 29. Oktober 2025

Der Vorstand der Apator S.A. übermittelt im Anhang den Wortlaut der Beschlussentwürfe sowie der Unterlagen, die Gegenstand der Beratungen der außerordentlichen Hauptversammlung sein werden.

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung des Finanzministers vom 6. Juni 2025 über laufende und periodische Informationen, die von Emittenten von Wertpapieren zu übermitteln sind, sowie über die Bedingungen für die Anerkennung von Informationen als gleichwertig, die nach den Rechtsvorschriften eines Nicht-Mitgliedstaats erforderlich sind

Nr. 49/2025
Bekanntmachung über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Apator SA

Der Vorstand der Apator SA übermittelt im Anhang die Bekanntmachung über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Apator SA für den 29. Oktober 2025, 10:00 Uhr, zusammen mit der Tagesordnung.

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung des Finanzministers vom 6. Juni 2025 über laufende und periodische Informationen, die von Emittenten von Wertpapieren zu übermitteln sind, sowie über die Bedingungen für die Anerkennung von Informationen als gleichwertig, die nach den Rechtsvorschriften eines Nicht-Mitgliedstaats erforderlich sind.

Nr. 48/2025
Einleitung eines Kartellverfahrens durch die UOKiK

Der Vorstand der Apator S.A. teilt mit, dass die Tochtergesellschaft Apator Metrix S.A. mit Sitz in Tczew („Gesellschaft“) heute den Beschluss vom 25.09.2025 über die Einleitung eines Kartellverfahrens durch den Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Verdacht auf den Abschluss einer Vereinbarung im Sinne von Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes über den Wettbewerb und den Verbraucherschutz („Gesetz“) sowie einer Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise im Sinne von Art. 101 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, bestehend aus:

  • einer Marktaufteilung in Bezug auf Balgengaszähler, was einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes sowie gegen Art. 101 Abs. 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der EU („Vertrag“) darstellen kann,
  • die Abstimmung der Angebotsbedingungen bei Ausschreibungen für die Lieferung von Balgengaszählern, die von der Polskie Spółka Gazownictwa sp. z o.o. mit Sitz in Tarnów organisiert werden, was einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes darstellen kann.

Das Verfahren betrifft öffentliche Ausschreibungen, die in den Jahren 2014–2021 durchgeführt wurden. Gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes kann der Präsident der UOKiK gegen einen Unternehmer durch Entscheidung eine Geldstrafe in Höhe von höchstens 10 % des im Geschäftsjahr vor dem Jahr der Verhängung der Strafe erzielten Umsatzes auferlegen, wenn dieser Unternehmer, wenn auch unbeabsichtigt, gegen das in Art. 6 des Gesetzes festgelegte Verbot verstoßen oder gegen Art. 101 des Vertrags verstoßen hat. Gleichzeitig berücksichtigt der Präsident der UOKIK gemäß Art. 106 Abs. 3a des Gesetzes bei der Berechnung des Umsatzes auch den Umsatz, der von dem oder den Unternehmern erzielt wurde, die einen entscheidenden Einfluss auf den Unternehmer ausüben, der gegen das in Art. 6 des Gesetzes oder Art. 101 des Vertrags festgelegte Verbot verstoßen hat. Gemäß Art. 111 Abs. 1 des Gesetzes werden bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße unter anderem die Dauer, der Schweregrad und die Auswirkungen der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Gesetzes auf den Markt, die Umstände der Zuwiderhandlung sowie frühere Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Gesetzes berücksichtigt.

Die Gesellschaft wird im Laufe des Verfahrens eine sachliche Verteidigung vorbringen. Der Vorstand der Gesellschaft sowie der Vorstand von Apator S.A. verfügen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts nicht über ausreichende Informationen, um den Ausgang des laufenden Verfahrens oder dessen potenzielle Auswirkungen auf die Finanzergebnisse der Gesellschaft oder von Apator S.A. einschätzen zu können.

Nr. 47/2025
Abschluss eines Vertrags mit Energa-Operator S.A. über die Lieferung von Fernablesungszählern

Bezugnehmend auf den Bericht Nr. 37/2025 teilt der Vorstand der Apator S.A. mit, dass die Gesellschaft am 29. September 2025 mit der Energa-Operator SA („EOP“) einen Vertrag über „fortlaufende Lieferungen von Fernablesungszählern samt Modems für die Ersatzkommunikation“ abgeschlossen hat.

Der Gesamtwert des Vertrags beläuft sich auf 127 Mio. PLN, wobei der Wert des Grundauftrags 123,5 Mio. PLN beträgt. Die Lieferungen erfolgen innerhalb von 36 Monaten ab Vertragsabschluss.

Gemäß den Vertragsbestimmungen ist EOP berechtigt, Vertragsstrafen zu berechnen, insbesondere wegen Verzugs bei der Lieferung von Gerätelieferungen oder wegen nicht fristgerechter Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist. Die Vertragsbedingungen, einschließlich der Regelungen zu Vertragsstrafen, Verpflichtungen und Gewährleistungen, weichen jedoch nicht von den Standardbedingungen ab, die bisher in solchen Verträgen mit EOP angewendet wurden.

Nr. 46/2025
Mitteilung über Transaktionen mit Aktien der Apator S.A.

Der Vorstand der Apator S.A. teilt mit, dass er gemäß Art. 19 Abs. 1 der MAR-Verordnung Meldungen von den Mitgliedern des Aufsichtsrats – Janusz Marzygliński und Tadeusz Sosgórnik – sowie von einer mit ihm eng verbundenen Person, nämlich der „Stella AMP Fundacja Rodzinna“ (in Gründung), erhalten hat. Die Meldungen betreffen Transaktionen mit Namensaktien und Inhaberaktien der Apator S.A., die im Zeitraum vom 11.09.2025 bis zum 15.09.2025 getätigt wurden.

Anbei der vollständige Wortlaut der Meldungen:

  • von Janusz Marzygliński über den Verkauf von 10.000 Namensaktien der Apator S.A.,
  • von Tadeusz Sosgórnik über den Verkauf von 28.000 Inhaber-Aktien der Apator S.A.,
  • von Stella AMP Fundacja Rodzinna in Gründung über den Erwerb von 10.000 Namensaktien sowie 6.000 Inhaberaktien der Apator S.A.
Nr. 45/2025
Beabsichtigte Auflösung der Tochtergesellschaft – FAP PAFAL S.A. mit Sitz in Świdnica

Der Vorstand der Apator S.A. teilt mit, dass er beschlossen hat, die Gesellschaft FAP PAFAL S.A. mit Sitz in Świdnica aufzulösen, und empfiehlt der Hauptversammlung der Apator S.A. daher, den Beschluss über die Verschmelzung der Apator S.A. mit der FAP PAFAL S.A. aufzuheben.

Diese Entscheidung wurde aufgrund der aktuellen Geschäftslage der Gesellschaft FAP PAFAL S.A. getroffen, einschließlich des Verlusts von Einnahmequellen, was zu fehlenden Marktperspektiven führt, die eine weitere Entwicklung und die Deckung der Betriebskosten ermöglichen würden. Nach Durchführung detaillierter Analysen kam der Vorstand zu dem Schluss, dass die Liquidation dieses Unternehmens eine rationalere und wirtschaftlich begründete Lösung darstellt als die geplante Fusion mit Apator S.A. Diese Lösung ermöglicht eine Kostenoptimierung und die Konzentration der Aktivitäten auf andere Projekte innerhalb der Apator-Gruppe. Die von der Gesellschaft FAP PAFAL S.A. erwirtschafteten Umsätze machten im Jahr 2024 knapp 2 % der Umsätze der Apator-Gruppe aus.

Der Aufsichtsrat hat am 16. September 2025 die vorgelegte Empfehlung des Vorstands positiv bewertet.

Vor diesem Hintergrund plant der Vorstand, im Oktober 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung der Apator S.A. einzuberufen.

Nr. 44/2025
Mitteilung über die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen Aktien

Der Vorstand der Apator SA („Emittent“) teilt mit, dass er im Rahmen der durch den Beschluss Nr. 36/VI/2025 der ordentlichen Hauptversammlung der Apator SA vom 25. Juni 2025 erteilten Ermächtigung der Emittent vom 4. bis 11. September 2025 während der Börsensitzungen auf dem Hauptmarkt der GPW folgende Aktien erworben hat:

  • am 4. September 2025 5.687 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 21,89 PLN pro Aktie, wobei diese Transaktionen insgesamt 0,1742 % des Grundkapitals und 0,0104 % der Stimmrechte in der Hauptversammlung ausmachten,
  • am 5. September 2025 4.891 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 21,72 PLN pro Aktie, in Transaktionen, die insgesamt 0,1498 % des Grundkapitals und 0,00895 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachen,
  • am 8. September 2025 1.091 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 22 PLN pro Aktie, wobei diese Transaktionen insgesamt 0,0334 % des Grundkapitals und 0,0020 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachten,
  • am 9. September 2025 500 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 22 PLN pro Aktie, wobei diese Transaktionen insgesamt 0,0153 % des Grundkapitals und 0,0009 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachten,
  • am 10. September 2025 2.941 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 22 PLN pro Aktie, in Transaktionen, die insgesamt 0,09 % des Grundkapitals und 0,0054 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachen,
  • am 11. September 2025 2.146 eigene Aktien mit einem Nennwert von jeweils 0,10 PLN zu einem durchschnittlichen Stückpreis von 21,98 PLN pro Aktie, in Transaktionen, die insgesamt 0,0657 % des Grundkapitals und 0,0039 % der Stimmen in der Hauptversammlung ausmachen,

Am 12. September und am 15. September 2025 hat der Emittent keine Transaktionen getätigt.

Die Transaktionen wurden über Erste Securities Polska SA abgewickelt.

Durch den Abschluss der oben genannten Transaktionen erwarb der Emittent 17.256 eigene Aktien, die 0,5286 % des Grundkapitals ausmachen und zu 17.256 Stimmen in der Hauptversammlung der Gesellschaft berechtigen, was 0,0316 % der Gesamtzahl der Stimmen entspricht.

Im Anhang übermittelt der Emittent eine Aufstellung mit detaillierten Angaben zu den Transaktionen zum Erwerb eigener Aktien, die im Zeitraum vom 4. bis 11. September 2025 getätigt wurden.

Detaillierte Rechtsgrundlage:
Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der technischen Regulierungsstandards für die Anwendungen bei Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen.