Rekalibrierung
Sorgen Sie für einen zuverlässigen Betrieb der Geräte in Ihrem Unternehmen
Jeder Gaszähler, der in einem Privathaushalt oder einem Unternehmen installiert ist, muss über eine gültige Eichung verfügen. Dies garantiert, dass Sie nur für den tatsächlich verbrauchten Brennstoff bezahlen.
Die Eichung ist eine behördliche Bestätigung, dass ein Messgerät ordnungsgemäß funktioniert und die zulässigen Fehlergrenzen einhält. Es handelt sich um einen obligatorischen Vorgang, der durch das Messgesetz geregelt ist und durch den der Zähler „für den Verkehr zugelassen“ wird. Dank der Eichung können die Anzeigen des Gaszählers als Grundlage für die finanzielle Abrechnung zwischen dem Gasversorger und dem Verbraucher dienen.
Wir führen die Rekalibrierung von Gaszählern durch
Wie läuft das Verfahren zur Rekalibrierung ab?
Äußere Besichtigung: Der Beamte prüft, ob der Zähler keine mechanischen Schäden aufweist, ob er gut lesbar ist und ob sein Typ für den Gebrauch in Polen zugelassen ist.
Messtechnische Prüfung: Der Gaszähler wird an einen Messstand angeschlossen. Es wird Luft mit unterschiedlichen Durchflussmengen durch ihn geleitet, wobei die Anzeigen mit einem hochpräzisen Referenzgerät verglichen werden.
Verleihung der Eichkennzeichen: Liegen die Messfehler innerhalb der Norm, werden neue Plomben und Kennzeichnungen mit dem Jahr der Eichung am Zähler angebracht.
In Polen beträgt die Gültigkeitsdauer der Eichung für Balgengaszähler 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist der Gasnetzbetreiber verpflichtet, das Gerät durch ein neues zu ersetzen oder es erneut zu eichen.
Wir kümmern uns zügig um die Rekalibrierung Ihres Gaszählers
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